ArtenschutzWir wollen mit der Ausweisung von Gebieten im Gemeindewald dem Artenschutz Rechnung tragen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist grundsätzlich das Tötungs- und Störungsverbot sowie der Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beachten. Durch das Alt- und Totholzkonzept sichern und fördern wir die Entwicklung der unverzichtbaren Habitatstrukturen für die unter das Konzept fallenden Arten dauerhaft und flächendeckend.

Dabei weisen wir einen geringen Teil der Waldfläche (ca. 10-15ha) als Waldrefugien aus. Über die genauen Gebiete wird der Gemeinderat noch entscheiden.